paragraph-2546124_1920.jpg

Hinweisgeberschutzgesetz

paragraph-2546124_1920.jpg
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch unter dem Begriff EU-Whistleblower-Richtlinie bekannt, ist Anfang Juli 2023 in Kraft getreten. Das HinSchG verpflichtet sämtliche Unternehmen ab 50 Mitarbeiten eine interne Stelle für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte einzurichten.

Welches Ziel verfolgt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgebende (hiermit sind sowohl Beschäftigte im Haupt- als auch Ehrenamt gemeint, sowie externe Dritte), die schwerwiegendes Fehlverhalten bei uns im DRK oder rechtswidrige oder missbräuchliche Handlungen, die für unseren Kreisverband sehr schädlich sein können, melden, vor Benachteiligungen (Repressalien) geschützt werden.

Welche Verstöße alle von dem Gesetz umfasst sind, findet sich in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz.

Wer ist ein Hinweisgeber?

Ein Hinweisgeber ist im Sinne des deutschen Rechts eine Person, die Kenntnis von Missständen innerhalb des Unternehmens hat und diese mitteilen möchte.

Wie können Hinweise gegeben werden?

Wir haben eine Meldestelle eingerichtet, die sich vertraulich mit Ihrem Hinweis beschäftigt und Ihnen innerhalb der gesetzlichen Fristen antworten wird.  Hinweise können entweder per E-Mail gemeldet werden oder per anonymem Brief.

Email: hinweisgeber(at)drk-alfeld.de

Brief: Briefkasten: gesondert gekennzeichnet am Haupteingang der Geschäftsstelle, Winzenburger Str. 7/8, 31061 Alfeld/Leine

Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang unseres Unternehmens miteinander ist uns sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz.

Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Unternehmenskultur zu fördern und allen Hinweisgebern als wichtigem Teil innerhalb unseres Unternehmens eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, um auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns weiterzureichen. Es ist sichergestellt, dass Informationen, die wir über das Hinweisgeberschutzsystem erhalten, keinesfalls zu einem Nachteil führen können.